Am Mittwoch, 5. Juni, um 19.30 Uhr findet im Singsaal Chilefeld die Gemeindeversammlung statt. Die Jahresrechnung in Obfelden verzeichnet einen Gewinn von 9,87 Millionen Franken. Der budgetierte Verlust von rund 250000 Franken wurde deutlich übertroffen. Die beiden grössten Abweichungen vom Budget sind 6,9 Mio. Franken Vergütung des Kantons Zürich für die Abklassierung der Dorfstrasse und ein Mehrertrag bei den Steuern über 2,5 Millionen Franken.
Weiter beschliesst die Gemeinde über die Kreditabrechnung für das von der Landi gekaufte Grundstück auf dem Postareal und eine neue Besoldungsverordnung. In dieser wurden die Entschädigungen an die Teuerung der letzten fünf Jahre angepasst und einzelne Positionen erhöht.
Neue Abfallverordnung
Abgestimmt wird auch über eine neue Abfallverordnung. Nach über 30 Jahren sei es gemäss dem Beleuchtenden Bericht notwendig, die Verordnung an die übergeordnete Gesetzgebung und die heutigen Gegebenheiten anzupassen. So sind gemäss der Abfallverordnung des Bundes aus dem Jahr 2016 Betriebe mit über 250 Vollzeitstellen selbst für die Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich. Dies wird nun umgesetzt. Daneben wird über einen Zeitraum von 20 Jahren eine Umstellung auf Unterflurcontainer für den Kehricht geplant.

Als fünftes Thema an diesem Abend wird die Einzelinitiative zu Mindestabständen von Windrädern zu bewohnten Gebieten behandelt. Der Kanton Zürich plant bekanntlich 120 Windräder: Dazu hat er bereits 46 potenzielle Standorte festgelegt. Auch im Säuliamt wurden fünf mögliche Orte definiert, die sich für die Produktion von Windenergie eignen. Doch die Windrad-Pläne der Baudirektion stossen auf Widerstände. In mehreren Gemeinden im Bezirk wurden deshalb Einzelinitiativen eingereicht, die einen Mindestabstand von 700 Metern zwischen einer Windenergieanlage und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft verlangen.
Unklare rechtliche Auswirkungen bei Windrad-Initiative
Welche rechtliche Wirkung eine Annahme der Initiative hätte, ist unklar. Das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) erklärte 2023 in einem Brief an die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich: Das ARE erachte kommunale Abstandsvorschriften von Windkraftanlagen zum Siedlungsgebiet als nicht genehmigungsfähig. Bei einer Annahme der Initiative muss die gemeindliche Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst werden. Diese wiederum muss abschliessend vom Kanton genehmigt werden.