
Diese Frage werden sich Obfelderinnen und Obfelder in diesen Tagen stellen, wenn diese das neuste Abstimmungscouvert öffnen. Bei der Ersatzwahl für die Primarschulpflege sieht dies noch wie gewohnt aus, aber bei den Kantonalen und Eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gibt es keine einzelnen Zettel mehr, sondern nur noch ein grosses Blatt.
Die Gemeinde Obfelden nimmt am Sonntag, 14. Juni 2026, zusammen mit acht weiteren Zürcher Gemeinden an einem Pilotversuch teil. Dies schreibt die Gemeinde in einer Medienmitteilung.
Dabei werden die Stimmzettel erstmals elektronisch ausgezählt. Das hat aber nichts mit E-Voting zu tun. Beim E-Voting geht es um eine rein digitale Stimmabgabe, beim Projekt in Obfelden „nur“ um die Auszählung der von Hand abgegebenen Stimmen. Wie das genau läuft steht in der Box unten.
Gemäss Mitteilung sei E-Counting in der Schweiz bereits etabliert. So würde dies schweizweit schon in über 100 Gemeinden und Städten eingesetzt.
Das neue System werde am 14. Juni auch in den Zürcher Gemeinden Seuzach, Zollikon, Hittnau, Egg, Küsnacht, Rafz, Meilen und Regensdorf eingesetzt. Das seien gemäss Mitteilung etwa 58’000 Stimmberechtigte, welche knapp sechs Prozent der Stimmberechtigten des Kantons ausmachen.
Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
Bei den Abstimmungsunterlagen ist eine Anleitung mit dabei. Die wichtigsten Punkte lauten wie folgt:
- Nur ein Kreuz pro Frage
- Für eine Enthaltung kein Feld bei der entsprechenden Frage ausfüllen
- Das Kreuz deutlich setzen mit schwarzer oder blauer Farbe, kein Bleistift.
- Den Stimmzettel nicht zertrennen.
Vorerst werde «E-Counting» ausschliesslich bei Abstimmungen eingesetzt. Für eine Anwendung bei Wahlen besteht im Kanton zurzeit noch keine gesetzliche Grundlage.
Was ist E-Counting?
Beim sogenannten «E-Counting» werden die Stimmzettel nicht mehr manuell sortiert und gezählt, sondern eingescannt und softwaregestützt ausgewertet. Möglich ist das dank eines einheitlichen, maschinenlesbaren Stimmzettels, auf dem alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen eines Urnengangs aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten setzen ihre Stimme, indem sie ein Kreuz in das entsprechende Feld eintragen. Die bisherige handschriftliche Angabe von «Ja» oder «Nein» entfällt. (Medienmitteilung Gemeinde Obfelden)
Titel-Bild: Gemeinde Obfelden
