Neue Personalverordnung für die Gemeinde

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An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember wird unter anderem über eine neue Personalverordnung der politischen Gemeinde Obfelden entschieden. obfelden.info fasst die wichtigsten Punkte aus dem Beleuchtenden Bericht der Gemeinde zusammen. 

Wieso wird eine neue Personalverordnung benötigt?

Der Beleuchtende Bericht der Gemeinde schreibt, dass die heutige Verordnung aus dem Jahr 2017 stammt. Seither hätten sich die Erwartungen an Arbeitsbedingungen stark verändert.

Mit der neuen Personalverordnung soll das Regelwerk an die Entwicklungen im kantonalen Personalrecht sowie an die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst und die Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeberin gestärkt werden.

Wieso wird nicht die komplette, kantonale Regelung übernommen?

Das Personalrecht der Gemeinde basiere weiterhin auf dem kantonalen Personalrecht. Das sei in Bezug auf die Rechtssicherheit im Alltag vorteilhaft. Nachteilig sei jedoch, dass die geltenden kantonalen Bestimmungen wenig flexibel sind. Nicht zuletzt aus Gründen der Arbeitsplatz- bzw. Arbeitgeberattraktivität ist es sinnvoll, abweichende Regelungen festzulegen.

Welche Abweichungen umfasst die kommunale Verordnung unter anderem?

Es gebe einzelne Abweichungen, beispielsweise bei den ordentlichen Kündigungsfristen, welche für Kadermitarbeitende der Verwaltung 6 Monate betragen. Grosszügiger als die kantonale Regelung ist der Ferienanspruch der Mitarbeitenden (25 Tage bis 49 Jahre,
30 Tage ab 50 Jahren, 35 Tage ab 60 Jahren). Diese Regelungen hätten aber bereits heute Gültigkeit und stellen keine Änderung gegenüber den heute geltenden personalrechtlichen Erlassen der Gemeinde Obfelden dar. Diese werden aber neu in der Personalverordnung festgehalten.

Beibehalten werde die Grundlage für die Löhne und die Einreihung der Mitarbeitenden, die ebenfalls dem kantonalen Recht entsprechen. Bezüglich Lohn legt der Gemeinderat jedoch neun Lohnbänder fest, in welche alle Funktionen in der Verwaltung eingereiht werden. Das Lohnsystem wird somit neu vom Gemeinderat geregelt.

Ebenfalls liegt die Bestimmung der Wochenarbeitszeit weiterhin beim Gemeinderat. Diese soll im nächsten Jahr auf 40 Stunden gesenkt werden. Darüber informiere man im Sinne der Transparenz schon jetzt, auch wenn dies nicht mit der Vorlage zusammenhängen würde.

Wieso lehnt die Rechnungsprüfungskommission (RPK) die Vorlage ab?

Die RPK begründet die Ablehnung damit, dass die Gemeinde Obfelden als Bezügerin von Transferleistungen aus dem Zürcher Finanzausgleich mit ihren Mitteln haushälterisch umgehen müsse. Zudem nehme der Personalaufwand in Obfelden schneller zu als das Bevölkerungswachstum. Weiter erachte die RPK es nicht als sinnvoll, dass sich Gemeinden und Kanton gegenseitig Mitarbeiter mit immer höheren Leistungen ausspannen würden.

Auf Anfrage wie die Gemeinde als Arbeitgeber attraktiv für Arbeitnehmende sein kann, erklärt RPK-Präsident Ralph Kleiner, dass die Gemeinde genügend attraktiv ist.

Wo kann ich mehr zur Vorlage erfahren?

Der Beleuchtende Bericht der Gemeinde umfasst weitere Punkte. Zudem kann auch die neue Personalverordnung eingesehen werden:
– Beleuchtender Bericht und Personalverordnung

Die Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 4. Dezember um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Zendenfrei statt.

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Dominik Stierli

Dominik Stierli schreibt seit 2018 für obfelden.info und hat unterdessen sein Hobby zum Beruf gemacht. Seit 2022 schreibt er als Redaktor auch für den Affolter Anzeiger. Über schreibende Unterstützung bei obfelden.info freut er sich jederzeit.

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