Sanierung der Dorfstrasse verzögert sich um zwei Jahre

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Im Zusammenhang mit der öffentlichen Planauflage des Strassenprojekts sowie der Bachdurchlässe Wolserbach und Lindenbach ist es zu zahlreichen Einsprachen gekommen. Sie haben den Fortschritt des Projekts ODO stark verlangsamt und zugleich Verbesserungspotentiale aufgezeigt. Nach einer umfassenden Qualitätsüberprüfung hat sich der Gemeinderat entschieden, das Projekt ODO zu überarbeiten und anschliessend nochmals aufzulegen. 

Mit dem Projekt ODO sind auf dem Abschnitt vom Knoten Rütli bis Knoten Toussen verschiedene Massnahmen entlang der Dorfstrasse geplant, um die Fahrt durch die Gemeinde Obfelden im Nachgang zur Eröffnung des Autobahnzubringers unattraktiv zu gestalten. Dadurch soll eine möglichst hohe Verkehrsverlagerung auf den Autobahnzubringer erzielt werden. Zugleich soll entlang der Dorfstrasse der Strassenraum aufgewertet und siedlungsorientiert gestaltet werden sowie die Lärmbelastung für die Anwohnenden minimiert werden.  

Einsprachen und Qualitätsüberprüfung zeigen Handlungsbedarf auf 

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auflage des Strassenbauprojekts und der öffentlichen Auflage der Bachdurchlässe ist es zu zahlreichen Einsprachen gekommen. Sie haben den Fortschritt des Projekts stark verlangsamt und zugleich Verbesserungspotentiale aufgezeigt. Hinzu kamen personelle Wechsel innerhalb des Projektteams: Zum einen wurde die Stelle des Leiters Tiefbau der Gemeinde Obfelden neu besetzt und zum anderen hat die Gemeinde Obfelden das Mandat des bisherigen Bauherrenunterstützers neu vergeben.

Parallel zur Behandlung der Einsprachen hat die Abteilung Tiefbau der Gemeinde Obfelden das Projekt ODO einer umfassenden Qualitätsüberprüfung unterzogen. Die Resultate dieser Überprüfung zeigen klar, dass eine erneute Auflage des Projekts angebracht ist. Der Gemeinderat hat daher an seiner Sitzung vom 3. Juni 2025 beschlossen, das Projekt ODO zu überarbeiten und anschliessend nochmals aufzulegen. Mit einer zweiten Auflage können strittige Punkte, die zu zahlreichen Einsprachen führten, bereinigt und die Qualität des Projekts deutlich verbessert werden.

Zu den Verbesserungen zählen:

  • Mehr Daten zu Strassenverkehr und Fussgängern: Für eine fundierte Planung eines Projekts dieser Art sind detaillierte Verkehrserhebungen unerlässlich. Dazu zählen unter anderem die Erhebung der Fahrzeugfrequenz sowie die Zählung der Fussgängerfrequenz an Fussgängerstreifen. Die vorliegende Datengrundlage soll verfeinert werden. Auch soll der Aspekt Verkehrssicherheit verstärkt geprüft werden, um potenzielle Gefahrenquellen systematisch zu identifizieren.
  • Mehr Daten zu Strassenlärm: Anwohnende der Dorfstrasse sind dem Strassenlärm besonders ausgesetzt. Um sie besser vor Strassenlärm schützen zu können und entsprechende Massnahmen vorzusehen, soll ein akustisches Projekt über den gesamten Perimeter erarbeitet werden. Auch soll auf der Dorfstrasse neu ein lärmarmer Belag (SDA-4) eingebaut werden, der zusammen mit der Temporeduktion mehrere Dezibel Lärmreduktion verspricht und für den entsprechende Förderbeiträge durch den Bund im sechsstelligen Bereich entrichtet werden können.
  • Einhaltung geltender Normen und detailliertere Dokumentation: Gewisse Verkehrselemente entsprechen an ausgewählten Stellen nicht den geltenden Normen. So bestehen im aktuellen Projekt mehrere Engstellen bei Trottoirs, bei denen sich Fussgänger nur schlecht kreuzen können und die den zukünftigen betrieblichen Unterhalt erschweren. In den Projektdokumentationen sind diese Abweichungen bislang nur unzureichend begründet. Sämtliche Abweichungen werden nun überprüft. Wo erforderlich und möglich, wird das Projekt den Normen angepasst und die Dokumentation überarbeitet.
  • Bessere Projektierung Bachdurchlässe: Die Gemeinde hat das Vorprojekt für die beiden Bachdurchlässe mittlerweile vom Kanton Zürich übernommen. Im Rahmen der weiteren Projektierung zeigte sich, dass statische Unsicherheiten im Bereich Bachdurchlass Lindenbach bestehen. Eine nachträglich durchgeführte statische Berechnung ergab, dass zusätzliche Stützkonstruktionen erforderlich sind, um die Tragfähigkeit und die Sicherheit des Bauwerks zu gewährleisten. Die statische Bemessung stellt einen zentralen Bestandteil der Gesamtprojektierung dar und war im ursprünglichen Vorprojekt des Kantons nicht enthalten.
  • Eine Auflage anstatt zwei: Das bisherige Projekt hat zu einer grossen Zahl an Einwendungen geführt. Mit einer höheren Projektqualität im Zuge der zweiten Auflage können ein Grossteil der bisher eingegangenen Einwendungen bereinigt werden. Ausserdem kann die bisher schwierige Trennung zwischen Strassenbauprojekt und Bachdurchlässe Wolserbach und Lindenbach aufgelöst werden. Sie werden neu als ein gemeinsames Projekt aufgelegt und behandelt. Die aktuell erhebliche Gefährdung zur Fortsetzung des Projekts kann dadurch behoben werden.
  • Besseres Qualitätsmanagement: Nach den personellen Wechseln im Projektteam wurden im Projekt das Qualitätsmanagement und die Vorgaben betreffend Projektdokumentation angepasst und optimiert. Sie sollen dazu beitragen, dass das Projekt auf hohem Qualitätsniveau fortgeführt werden kann.
     
Die Dorfstrasse. (Bild obfelden.info)

Informationsveranstaltung zum Start der zweiten Projektauflage

Zum Start der zweiten Projektauflage plant der Gemeinderat auch eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung. An dieser sollen die konkreten Anpassungen am Projekt vorgestellt werden. Der Termin ist aktuell noch offen.

Baustart deutlich später als vorgesehen

Mit dem Beschluss des Gemeinderats für eine zweite Projektauflage ist klar, dass der ursprünglich vorgesehene Baubeginn (Sommer 2025) nicht eingehalten werden kann. Abhängig vom Start der zweiten Auflage wird sich die Umsetzung des Projekts ODO um mindestens 1.5-2 Jahre verzögert. Auch nach der zweiten Auflage kann sich der Baustart aufgrund von Einsprachen und dem Beschreiten des Rechtswegs weiter verzögern. Der Gemeinderat bedauert sehr, dass dieses für die Bevölkerung und die Gemeinde so wichtige Vorhaben nicht wie geplant fortgeführt werden kann. Dennoch ist er überzeugt, dass eine zweite Projektauflage unbedingt notwendig ist und am Ende zu einem besseren Projekt führt.

Ein Baubeginn zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt wäre auch bei einer Fortführung des Projekts aufgrund der zahlreichen Einsprachen nicht möglich gewesen. Die Gemeinde Obfelden hat bereits bei den letzten Informationsveranstaltungen darauf hingewiesen, dass ein Baustart im Sommer 2025 nur bei einem optimalen Verlauf ohne Einsprachen oder rechtliche Verfahren möglich sei.

Wie weiter bis zum Baustart?

Da sich der Baustart des Projekts verzögert, ist auch klar, dass die Obfelder Dorfstrasse noch länger ihr bisheriges Erscheinungsbild behält. Sie ist in vorliegender Form deutlich zu attraktiv für eine Durchfahrt und setzt für den Schwerverkehr und Verkehrsteilnehmende aus den benachbarten Regionen zu wenig Anreize, den Autobahnzubringer zu benutzen.

Beim Gemeinderat sind bereits mehrere Anfragen eingegangen, ob die Höchstgeschwindigkeit auf der Dorfstrasse nicht bereits jetzt auf 30 km/h gesenkt werden könne. Entscheidend hierfür ist die schriftliche Stellungnahme der Kantonspolizei Zürich vom Dezember 2022. Diese hält fest, dass die geplante Reduktion der signalisierten Höchst-geschwindigkeit von generell 50 km/h auf 30 km/h erst nach der baulichen Umgestaltung der Dorfstrasse erfolgen darf.

Der Gemeinderat prüft aktuell intensiv, welche Möglichkeiten bestehen, den sogenannten Netzwiderstand auf der Dorfstrasse zu erhöhen, um die Verkehrsverlagerung unterstützen bis das Sanierungsprojekt umgesetzt werden kann.

  • In einem ersten Schritt wird nach den Sommerferien eine Kennzeichenerhebung durchgeführt, um mehr Klarheit über die Zusammensetzung des Strassenverkehrs in Obfelden als auch auf dem Autobahnzubringer zu erhalten. Bei der Erhebung der Kennzeichen wird Wert auf den Datenschutz gelegt. Unmittelbar nach der Erfassung werden die Kennzeichen direkt im System vor Ort umgewandelt und anonymisiert, so dass der Persönlichkeitsschutz garantiert ist und keine Rückverfolgung zu den Fahrzeughalterinnen und -haltern möglich ist.
  • Ebenso erarbeitet der Gemeinderat einen zweiten Antrag an die Kantonspolizei betreffend einer Umsetzung der Temporeduktion von generell 50km/h auf 30km/ bereits vor dem Baustart des Projekts ODO.
  • Weitere Massnahmen werden geprüft