In welche Richtung soll sich Obfelden weiterentwickeln

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Vor einigen Monaten stellte die Gemeinde Obfelden das räumliche Entwicklungskonzept (REK) für das Jahr 2040 vor. Dieses Konzept entwickelte ein Planungsbüro zu einem kommunalen Richtplan weiter. Am 23. September 2021 stellte die Gemeinde diesen in der Mehrzweckhalle Zendenfrei vor.

Gemeindepräsident Stephan Hinners begrüsste die knapp 30 Anwesenden und übergab das Wort an den Ortsplaner Peter von Känel. Er und Mirta Niederhäuser vom Planungsbüro „Suter – von Känel – Wild“ haben in den letzten Monaten den Richtplan ausgearbeitet.

Ortsplaner Peter von Känel erläuterte den neuen Richtplan.

Wo steht die Gemeinde

In der Konzeptphase wurde im Frühling 2021 das REK 2040 erarbeitet. Nun kommt die Phase Richtplanung. Dazu wurde ein kommunaler Richtplan für Obfelden erstellt. Diese Richtlinien geben die zukünftigen Projekte für die Gemeinde vor und sind für den Gemeinderat verbindlich. Als Zeithorizont sind unterschiedliche Prioritäten definiert. Und es gibt übergeordnete Vorgaben durch Kanton und Region zu beachten. 

Nach der Verabschiedung der Richtplanung folgt die Nutzungsplanung mit den untenstehend erwähnten Dokumenten.

Quelle: Richtplan Gemeinde Obfelden

Im Jahr 1985 wurde letztmals für Obfelden ein Richtplan erstellt. Dieser diente auch dazu die heutige Zonenordnung zu definieren. Der damals eingeführte Siedlungs- und Landschaftsplan soll nicht mehr weitergeführt werden. Dies muss an der Gemeindeversammlung im Juni 2022 formell beschlossen werden.

Was ist ein kommunaler Richtplan?

Stellenwert des kommunalen Richtplans

  • Die Gemeinde ist verpflichtet einen Verkehrsplan der kommunalen Strassen zu erstellen.
  • Die Umsetzung der Ziele ist als Auftrag für den Gemeinderat zu verstehen
  • Er dient als Basis für Detailplanung

Die Bestandteile

  • Bericht zum Richtplan mit Erläuterungen
  • Richtplankarten mit Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen und Verkehrsplan

Wieso sollte mich dies als Obfelderin oder Obfelder interessieren?

Mit diesem Plan wird die Zukunft Obfeldens über die nächsten 10 bis 20 Jahre geplant. Bis 16. November 2021 besteht die Gelegenheit sich einzubringen und Inhalte anzupassen. Verschiedenste Themen betreffen die Bewohner direkt. Im Juni 2022 stimmt die Bevölkerung an der Gemeindeversammlung über den Richtplan ab. Dann ist es aber zu spät für Einwendungen.

Folgende Fragestellungen könnten von Interesse sein:

  • Fehlt ein Wanderweg?
  • Braucht es an neuen Orten Veloabstellplätze?
  • Braucht es Elektroladestationen?
  • Benötigt man irgendwo mehr Parkplätze?
  • Fehlt eine überdachte Bushaltestelle?
  • Wurde eine wichtige Infrastruktur-Anlage vergessen?

Was steht alles im neuen Richtplan?

Das Dokument umfasst 81 Seiten, dazu kommt weiteres Kartenmaterial. An der Infoveranstaltung vom 23. September 2021 stellten die Ortsplaner die wichtigsten Punkte kurz vor. Nachfolgend eine Zusammenfassung. Für die genauen Details empfiehlt obfelden.info direkt den Bericht auf der Website der Gemeinde anzuschauen.

Verkehrsplan

Verschiedene Vorhaben betreffen in den nächsten Jahren den Verkehr in Obfelden.

Öffentlicher Verkehr

Ein möglicher Doppelspurausbau der Bahnlinie betrifft Obfelden nur am Rande. Weiter werden aber wichtige Punkte für die Erschliessung des ÖVs im Richtplan festgehalten. Zum Beispiel sollten Bewohnerinnen und Bewohner nicht weiter als 400 Meter von einer Bushaltestelle entfernt sein. Durch die Verschiebung der Haltestelle Bickwil nach der Eröffnung des Autobahnzubringers ist dies nicht mehr gewährleistet. Dafür sollte eine Lösung gefunden werden.

Ausschnitt aus dem Übersichtsplan mit den überlagernd eingezeichneten Gebieten mit ÖV-Erschliessung gemäss Angebotsverordnung und dem neuen Standort der Bushaltestelle Bickwil. (Quelle: Richtplan Gemeinde Obfelden)

Weiter ist die Busbevorzugung in Richtung Affoltern am Albis berücksichtigt. Zudem kümmert sich die Gemeinde auch um die Ausstattung der Haltestellen. Diese müssen bei einem Umbau neu auch behindertengerecht erstellt werden.

Motorisierten Individualverkehr

  • Die Bach-, Wolser-, Bächler- und Fabrikstrasse werden als sogenannte Sammelstrassen definiert. Diese haben besondere Anforderungen z.B. an Trottoirs. Die Maschwanderstrasse wird in Absprache mit der Gemeinde Maschwanden neu als Sammelstrasse gestrichen. Die Verbindung über die Tambrigstrasse genüge dort.
  • Weiter vorgesehen im Richtplan ist die Aufwertung der Dorfstrasse und die Überdeckung Muristrasse. Für die Dorfstrasse ist ein eigenes Projekt in Arbeit.
  • Weiter sind Verkehrsberuhigungsmassnahmen wie Tempo 30 vorgesehen.
  • Sogenannte Eingangstore an den Dorfeingängen sollen den Verkehr abbremsen
Beispiel eines Eingangstors mit Veloführung
(Quelle: Richtplan Gemeinde Obfelden)

Ruhender Verkehr – Parkierung

  • Als wichtige Parkplätze im Dorf wurden die Standorte Zendenfrei, Badi und Schützenhaus festgelegt.
  • Für den Parkplatz bei der Reussbrücke besteht ein überkommunales Interesse. Daher ist dafür der Kanton zuständig.
  • Des Weiteren sind Ladestationen für Elektroautos bei der Badi, Schlossächer und Zendenfrei geplant.

Fuss- und Veloverkehr

Mögliche neue Veloabstellanlage in Kombination mit einer Bushaltestelle. (Quelle: Richtplan Gemeinde Obfelden)
  • Ebenfalls analysiert wurden die Fuss- und Wanderwege. Dabei gab es Differenzen zum bestehenden Verkehrsplan, welche angepasst wurden. 
  • In Obfelden sind Radwege oft zu schmal. Auch dies soll verbessert werden.
  • Weiter sind neue Veloabstellanlagen geplant, auch in Kombination mit Haltestellen, siehe Bild.
  • Auch E-Bike Ladestationen sind ein Thema.

Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen

Ortsplaner Peter von Känel führte aus, dass Obfelden bereits eine sehr gute Infrastruktur habe. In diesem Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen wurden nur noch wenige Projekte ergänzt:

  • Alterswohnungen auf dem Postareal
  • Familiengartenareal in Oberlunnern
  • Kinder- und Jugendtagesstätte ZickZack (im Bau)
  • Erweiterung Aussensportanlage Zendenfrei (komfortable Lage dank grosser Landreserve) 
  • Langfristig: Verschiebung der Abfallsammelstelle Brunnmatt in eine Gewerbezone.

Wann werden die Massnahmen umgesetzt?

Der Richtplan setzt dazu verschiedene Prioritäten. Mit Priorität 1 bis 2023 definiert man das ZickZack, welches bereits im Bau ist.

Mit Priorität 2 (kurzfristig bis 2025) sind folgende Massnahmen erwähnt:

  • Aufwertung Strassenraum Muristrasse und Dorfstrasse
  • Verkehrsberuhigungszonen Muristrasse
  • Eingangstore Dorfstrasse, Ottenbacherstrasse, Dorfstrasse (abklassiert)

Alle anderen Massnahmen sind mittelfristig bis 2030 geplant.

Die Erweiterungen im Zendenfrei, die Familiengärten und ein neuer Wanderweg entlang der Tambrigstrasse sind erst für nach 2030 vorgesehen.

Wie geht es weiter?

Der kommunale Richtplan liegt für Rückmeldungen für 60 Tage bei der Gemeinde auf. Zugleich ist dieser auch zur Vorprüfung dem Kanton Zürich eingereicht worden.

Einwendungen sendet man bis am 16. November 2021 per Brief mit Antrag und Begründung an die folgende Adresse:

Gemeinderat
Betreff: Gesamtrevision Richtplanung
Dorfstrasse 66
8912 Obfelden

Danach wird der Richtplan finalisiert und die Bevölkerung stimmt an der Gemeindeversammlung im Juni 2022 darüber ab.

Dominik Stierli

Dominik Stierli schreibt seit 2018 für obfelden.info und hat unterdessen sein Hobby zum Beruf gemacht. Seit 2022 schreibt er als Redaktor auch für den Affolter Anzeiger. Über schreibende Unterstützung bei obfelden.info freut er sich jederzeit.

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