Die Zukunft des Postareals in Obfelden

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Viele Gespräche und Kompromisse
Die vier Grundeigentümer luden am 3. Juli 2018 zu einer Informationsveranstaltung zum privaten Gestaltungsplan ein. Der Einladung in die Mehrzweckhalle Zendenfrei folgten gut 200 Personen. Bauvorstand Stephan Hinners begrüsste die Anwesenden und erklärte seine Rolle. Kurz nach seinem Amtsantritt startete er im Dezember 2016 neue Gespräche mit den Grundeigentümern. Der neue private Gestaltungsplan kam nun dank vielen gemeinsamen Sitzungen und Kompromissen aller Parteien zustande.

Was ist ein Gestaltungsplan?
Daniel Christoffel vom Planungsteam erklärte ausführlich, was ein Gestaltungsplan umfasst und welchen Zweck er hat. Wichtig ist, dass dieser dem Bauprojekt einen gewissen Spielraum ermöglicht. Er verglich ihn mit einem Schnittmuster. Im Unterschied zu einem öffentlichen findet beim privaten Gestaltungsplan keine öffentliche Detailberatung statt. Das heisst an der Gemeindeversammlung kann nur der ganze Plan genehmigt oder abgelehnt werden.

Die Idealvorstellung
Daniela Meyer erläuterte das Richtprojekt, eine eigentliche Idealvorstellung die aus dem Gestaltungsplan hervorgeht. Die Dorfstrasse sei das Rückgrat von Obfelden und versammle die wichtigste Infrastruktur wie Schulen und Gewerbe.  Daher sei das an dieser Achse liegende Postareal ideal als Dorfzentrum. Das Richtprojekt sieht 7 Neubauten und ein grosser Freiraum vor. Dieser wird mehrheitlich für Parkplätze benutzt, kann aber auch ausserordentlich für Anlässe wie z.B. ein Wochenmarkt verwendet werden. Es gibt Bauten für reines Wohnen und solche mit Gewerbeteil im Erdgeschoss. Anstelle des Restaurant Kreuzstrasse ist das grösste Gebäude geplant, in welcher auch der Migros-Partner VOI Platz fände. Es sind 3 Zufahrten zum Areal vorgesehen. Weitere Details sind aus den öffentlichen Dokumenten zu erfahren. (verfügbar ab Freitag)

Die Details eines Gestaltungsplan
Daniel Christoffel übernahm danach wieder die Präsentation und ging näher auf den Gestaltungsplan ein. Wichtig war ihm zu betonen, dass dieser nur für Neubauten gelte. Bestehende Bauten bleiben bis zum Neubau bestehen und es besteht auch keine Pflicht, diese vorgängig abzureissen. Im Detail beleuchtet ein Gestaltungsplan die folgenden Aspekte:

  • Lage der Gebäude (teils nur gewisse Seiten)
  • Abmessung (mit Maximal, aber auch Minimalwerten)
  • Nutzungsweise (keine Vorgaben, nur Voraussetzungen)
  • Zweckbestimmungen
  • Erschliessung

Die Grundeigentümer
Kurz kamen auch die Grundeigentümer zu Wort. Beni Frick (Landi) sagte, es seien intensive Gespräche gewesen für dieses gemeinsame Ergebnis. Peter Frick (Privateigentümer) findet das eine gute Lösung. Marc Ruppli (Migros) betreut das Projekt bereits seit 2011 und findet das ganze jetzt einen guten Planungsrahmen. Er dankte dabei auch dem Coaching von Stephan Hinners. Man merkte, dass die Grundeigentümer alle sehr positiv hinter dem Plan stehen.

So geht es weiter
Stephan Hinners teilte mit, dass die Gemeinde sehr erfreut sei über die jetzt gemeinsamen Bestrebungen für ein Dorfzentrum. Es wies darauf hin, dass eine grosse Wunschliste (Restaurant, Spitex, Apotheke) bestehe, diese aber nicht verbindlich in einem Gestaltungsplan zu regeln ist. Auch die Bautermine können nicht darüber gesteuert werden. Trotzdem sei der Plan wichtig, um gemeinsam das Areal zu bebauen. Falls der Gestaltungsplan nicht genehmigt wird, kann jeder Grundeigentümer selber bauen und das 5000m2 grosse Areal wird keine Zentrumsfunktion übernehmen.

Fragerunde
Bei den Fragen von den Gästen ging es um Zufahrten, Lärmschutz und vor allem um die Zukunft des Restaurant Kreuzstrasse. Stephan Hinners sagte, die Gemeinde bemühe sich eine Lösung für ein zukünftiges Restaurant in Obfelden zu finden. Allerdings kann dies nicht in einem Gestaltungsplan vorgeschrieben werden. Damit auf dem Areal wieder ein Restaurant entsteht, müssen geeignete Investoren und Pächter gefunden werden, was heutzutage nicht einfach ist.

Jeder kann Ideen einbringen
Ab Freitag, 6. Juli liegen die Unterlagen öffentlich auf. Dazu kann jede Person während 60 Tagen schriftlich ihre Ideen und Einwendungen platzieren. Geplant ist die Abstimmung über den Gestaltungsplan an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018. Danach tritt der Gestaltungsplan frühestens im April 2019 in Kraft. Wann und wie dann gebaut wird, ist offen. Ein Baugesuch und eine Baubewilligung sind selbstverständlich auch mit dem Gestaltungsplan notwendig.

Die weiterführenden Dokumente werden ab Freitag unter www.obfelden.ch zu finden sein.

 

Dominik Stierli

Dominik Stierli schreibt seit 2018 für obfelden.info und hat unterdessen sein Hobby zum Beruf gemacht. Seit 2022 schreibt er als Redaktor auch für den Affolter Anzeiger. Über schreibende Unterstützung bei obfelden.info freut er sich jederzeit.

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