Am Mittwoch präsentierte die politische Gemeinde zusammen mit Fachleuten das Vorprojekt zur Umgestaltung der Dorfstrasse. Gut 150 Personen verfolgten die gut zusammengefassten Ausführungen. obfelden.info fasst die interessantesten Aussagen und weitere Punkte aus den zahlreichen, öffentlichen Dokumenten zusammen.
1. Wie sieht es mit Tempo 30 aus?
Tempo 30 ist jetzt ab der Fabrikstrasse beim ehemaligen Restaurant Löwen bis hinauf zum Lichtsignal Kreuzstrasse vorgesehen. Es wird also auf gut zwei Dritteln der Strasse die Geschwindigkeit verlangsamt. Gemäss den Fachleuten stellt dies kein Problem für den ÖV dar. Dies auch, weil es sich um eine Tempo 30 Strecke handelt und nicht um eine Zone. In einer Zone würde automatisch ein Rechtsvortritt gelten, was das Vorwärtskommen erschweren würde.
Das heisst auch, dass Zufahrten in die Dorfstrasse auch Tempo 30 erhalten werden, wo das noch nicht der Fall ist. Neben den Reaktionen aus der Bevölkerung, waren auch die theoretischen Fahrzeiten ausschlaggebend. Die Umfahrung benötigt 3.5 Minuten, die Dorfstrasse mit Tempo 50 nur 3 Minuten. Mit dem reduzierten Tempo auf der Teilstrecke verlängert sich die Fahrzeit auf 4 Minuten.
Nicht umgesetzt werden alle geplanten Engstellen. Es soll kein Slalom durchs Dorf nötig sein. Allerdings verbleiben zwei Engstellen bei der Kreuzung Dorfstrasse – Wolserstrasse – Kellerrainstrasse und eine vor dem Gemeindehaus. Hier besteht ein besonderes Schutzbedürfnis der Fussgänger.
Bei der Engstelle gibt es eine seitliche Schutzinsel. Der Verkehr kann nur einspurig passieren. Der Velostreifen führt aber durchgehend weiter.
2. Bleibt Tempo 50 irgendwo bestehen?
Im unteren Dorfteil bleibt das Tempo vorderhand bei 50 km/h. Dies wird damit begründet, dass dort weniger Verkehr unterwegs ist, keine Lärmschutzvorschriften verletzt werden und den Anwohnern ermöglicht werden soll, zügig in Richtung Umfahrung zu gelangen.
Auch ab der Kreuzstrasse bis zur Autobahn ist 50 km/h signalisiert. Dieser Bereich bleibt eine Kantonsstrasse und ist nicht Teil der Neugestaltung.
3. Was passiert mit den Velostreifen?
Hier kann dem Wunsch der Bevölkerung nicht entsprochen werden. Es ist wie in der Vorstudie nur dorfaufwärts ein Velostreifen vorgesehen. Dieser aber mit einer Breite von 1.50 m, bzw. wenn der flache Randstein mitgerechnet wird sogar 1.80 m. Die Experten sagten dazu, dass wenn man beidseitig einen Velostreifen möchte, die Strasse optisch nicht soweit verschmälert werden kann, wie das nötig ist. Bleibt diese zu breit, wird zu schnell gefahren.
Für den Tempo 30 Bereich werden von den Fachleuten gar keine Velostreifen empfohlen, sondern ein Mischverkehr. Allerdings hat oberste Priorität, dass die Veloführung einheitlich durchs Dorf gestaltet wird. Daher bleibt man bei dieser Lösung mit einer Spur dorfaufwärts.
Für die Velofahrer ist zusätzlich bei der Schmittenstrasse (von den Schulhäusern Chilefeld her) eine Abbiegehilfe für linksabbiegende Schüler vorgesehen. Bei dieser Lösung entstehen allerdings noch Konflikte mit der Sicht. Dies wird im Bauprojekt nochmals angeschaut.
4. Dürfen Lastwagen weiterhin durchs Dorf fahren?
Um ein Lastwagendurchfahrtsverbot zu erhalten, muss gegenüber der Kantonspolizei Zürich ein Missstand ausgewiesen werden. Dies kann aber erst nach Abschluss der Bauarbeiten gemacht werden. Dazu muss auch ein wirklicher Missstand vorhanden sein.
Ein Lastwagenfahrer aus dem Publikum meinte dazu, dass es ganz sicher attraktiver ist, die Umfahrung zu nutzen. Es sei jetzt schon mühsam durch das Dorf. Auch die um einen Kilometer längere Strecke dürfte von den LSV-Abgaben her kein Problem sein, wenn der Zeitgewinn entsprechend gross ist.
5. Was passiert mit den Bushaltestellen?
Ausser Unterlunnern sind neu überall Fahrbahnhaltestellen ohne Buchten geplant. Bei allen Haltestellen sind Personenunterstände vorgesehen. Zudem werden alle Haltestellen behindertengerecht ausgebaut.
Die Haltestelle Gessnerstrasse in Richtung Ottenbach wird ca. 20 m in Fahrtrichtung verschoben. Deutlich verschoben wird die Haltestelle Alte Post in Richtung Ottenbach. Diese kommt weg vom Pöschtli Beck und wird dorfaufwärts platziert. Damit gibt es keine Probleme mehr mit der Zufahrt zum Beck. Auch die Haltestelle Bachstrasse wird einige Meter dorfabwärts auf Höhe der Raiffeisenbank verschoben. Bei der Haltestelle Toussen in Richtung Affoltern wird die Busbucht aufgehoben.
6. Gibt es noch weitere Projekte innerhalb der Sanierung?
Im ganzen Baubereich wird die Strassenentwässerung angepasst. Es gibt neue Beleuchtungs-Kandelaber und Werkleitungen werden, wo nötig saniert. Die Bachdurchlässe für den Wolser- und Lindenbach werden ebenfalls neu gemacht.
7. Was wird die Neugstaltung kosten?
Die genauen Kosten werden erst mit dem Bauprojekt berechnet. Man rechnet mit einem zweistelligen Millionenbetrag, 11 bis 16 Mio. Franken. Da die Dorfstrasse aber sanierungsbedürftig ist, beteiligt sich der Kanton an den Kosten. Die Höhe der Beteiligung wird später festgelegt.
8. Kann ich zum Vorprojekt noch meine Meinung mitteilen?
Aktuell läuft ein 30-tägiges Mitspracheverfahren. Einwendungen und Anregungen sind innerhalb der Frist, also spätestens bis zum 7. November 2022, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Obfelden, Abteilung Tiefbau, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden einzureichen.
Weitere Unterlagen zum Projekt auf der Website der Gemeinde.
9. Wann ist die neu gestaltete Dorfstrasse fertig?
Nach diesem Vorprojekt folgt das eigentliche Bauprojekt. Daraus werden dann die Kosten abgeleitet und die Obfelderinnen und Obfelder können über diesen Baukredit voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2023 abstimmen.
Bei einer Annahme könnte Mitte 2025 mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung ist für 2027 vorgesehen.
10. Gibt es Massnahmen bis dahin?
Mit den vorgesehen weiteren Projekten wie der Sanierung der Dorfstrasse im oberen Teil, der Ottenbacher- und der Mettmenstetterstrasse ist in den Übergangsjahren so oder so mit Behinderungen zu rechnen. Sollte das nicht genügen, prüft der Gemeinderat Obfelden auch vorübergehende flankierende Massnahmen. Auch die Neugestaltung selbst wird während dem Bau zu Verkehrsbehinderungen führen.
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